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- Artikel-Nr.: 07421016
Anhänger und Sattelauflieger benötigen bei Fahrten durch Länder wie Italien, Spanien oder Frankreich eine Heckmarkierung entsprechend der Verordnungen ECE 70 bzw. ECE 70.01. Das schreiben auch § 53 (10) Nr. 2 StVZO und § 49a (7) StVZO vor.
Selbstklebende Heckmarkierung für Anhänger und Sattelauflieger
Neben Varianten aus Aluminium bieten wir Heckmarkierungen nach ECE 70 auch als selbstklebende Folie an. Dieser Artikel ist selbstklebend und bauartgeprüft. Weiterhin entspricht die Heckmarkierung der ECE 70 und ist als Vollmarkierung für Anhänger und Sattelauflieger geeignet. Der rote Rand ist fluoreszierend (tagesleuchtend) und der gelbe Folienkern ist retroreflektierend, wobei er der Reflexklasse RA2/B entspricht.
Alle Informationen zum Produkt in der Zusammenfassung:
- Ausführung: selbstklebend
- Material: Selbstklebende Folie
- Maße: 1130 x 195mm
- bauartgeprüft
- Farben: gelb reflektierend (RA2/B), rot fluoreszierend
Wichtige Information: Eine Heckmarkierung nach ECE 70 bzw. ECE 70.01 ist in Deutschland nicht Pflicht.
Heckmarkierungen richtig anbringen
Die Economic Commission For Europe (ECE) sieht in den Regelwerken der ECE 70 bzw. ECE 70.01 vor, dass die Fahrzeugrückseite von Sattelaufliegern oder Anhängern mit einer gelb-roten Heckmarkierung gekennzeichnet wird. Demzufolge werden ein einzelnes, großes Schild oder zwei kleinere an das Fahrzeugheck angebracht. Die kleineren Schilder müssen die Norm-Größe von 196 x 1130 mm einhalten und sind symmetrisch zur Fahrzeugachse zu montieren.
Reflexklasse: | RA2/B |
Normen: | ECE 70 |
Material: | selbstklebende Folie |
Ausführung: | selbstklebend |
Tafelbreite: | 1130 mm |
Maße: | 1130 x 195 mm |
Lieferantennummer: | 1300050-SF |