Warum müssen Atemschutzmasken mitgeführt werden?
Beim Transport von Gefahrgut, welches die Atemwege schädigen kann, sollten Fahrer entsprechende Gefahrgutkoffer mit Atemschutzmasken mit sich führen. Diese schützen die Atemwege vor verschiedenen Dämpfen, Partikeln oder Gasen. Je nach Gefahrgutklasse sollte eine Voll- oder Halbmaske im Ausrüstungskoffer nicht fehlen. Für eine bestmögliche Wirkung muss in beiden Fällen zusätzlich ein passender Filter erworben werden.
Vollmasken zum Schutz des Gesichtes und der Atemwege
Die Panorama Vollmaske entspricht der Vorschrift DIN EN 136 für "Atemschutzgeräte; Vollmasken; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung". Diese DIN-Vorschrift teilt Vollmasken in drei verschiedene Klassen ein. Alle Klassen haben zwar die gleiche Atemschutzfunktion, aber sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer mechanischen Festigkeit (Lebensdauer) sowie ihrer Beständigkeit gegen Wärmestrahlung und Flammen.
Die aus Naturkautschuk bestehende Panorama Vollmaske wird der Klasse 2 zugeordnet (Anwendungsbereich mit normaler Beanspruchung) und bietet einen zuverlässigen Schutz gegen Staub und Feinstaub.
Kombinationsfilter mit innovativen BIOSTOP
Atemschutzmasken benötigen für eine optimale Wirkung einen Kombinationsfilter, welcher optimalerweise aus einem speziellen Filtergehäuse mit einem Aktivkohle-Filterbett besteht. Dieser sollte weiterhin mit einem BIOSTOP ausgestattet und gegen Dolomitstaub geprüft sein. BIOSTOP verhindert, dass Bakterien oder Pilze durch das Filtermaterial wachsen.
Dieser Kombinationsfilter wurde für eine Vollmaske konzipiert und erfüllt genau diese Voraussetzungen. Zusätzlich entspricht der Filter für Atemschutzmasken der DIN EN 143, wobei er der Partikelfilterklasse P3 zugeordnet wird. Damit bietet der Filter einen zuverlässigen Schutz gegen feste und flüssige Partikel. Bitte achten Sie auf das Mindesthaltbarkeitsdatum des Filters und tauschen ihn gegebenenfalls aus.