Was sind überbreite und überlange Fahrzeuge?
Bei überbreiten Fahrzeugen können überstehende Fahrzeugteile schnell den Gegenverkehr behindern oder gefährden. Nach §22 und §32 StVZO sowie die §29 VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung) müssen überbreite (aber auch überlange) Fahrzeuge für eine bessere Sichtbarkeit mit einer retroreflektierenden, rot-weiß schraffierten Warntafel ausgestattet werden.
Für welche Fahrzeuge gilt diese Vorschrift konkret?
Diese Regelung gilt für forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge (mit oder ohne Anbaugeräte) sowie für Zugmaschinen, die aufgrund von Zwillingsreifen breiter als 2,75 m sind. Außerdem müssen Fahrzeuge mit einer entsprechenden Warntafel gekennzeichnet werden, wenn
- die Gesamtlänge über 13 m beträgt
- sie ladungsbedingt seitlich mehr als 0,2 m (über die äußere, seitliche Begrenzung) überstehen
- ein Gesamtgewicht von 35 t überschritten wurde (nur relevant für Frankreich)
- es überstehende Ladungen gemäß DIN 30710 gibt
Somit betrifft sie auch Privatpersonen, deren PKW‘s mit Fahrradträgern und ähnlichen Ladungen ausgestattet sind.
So bringen Sie Warntafeln für überbreite Fahrzeuge korrekt an
Wie Sie die Warntafel anbringen hängt prinzipiell davon ab, ob es sich um ein überbreites oder ein überlanges Fahrzeug handelt.
Bei überbreiten Fahrzeugen wird die Warntafel am Fahrzeugheck so angebracht, dass sie mit den seitlichen Fahrzeugaußenkanten abschließt. Falls die Ladung nur einseitig hinausragt, sollte übrigens nur dieser Ladungsüberstand gekennzeichnet werden. Achten Sie bei der Anbringung darauf, dass sich die Tafel nicht höher als 1,5 m oberhalb der Fahrbahn befindet. Die Streifen der Überbreiten-Warntafel sollten außerdem von oben innen nach unten außen verlaufen.
Warntafeln für überlange Fahrzeuge
Neben überbreiten Fahrzeugen stellen auch überlange Kraftfahrzeuge eine Gefahr für den Straßenverkehr dar. Im Falle eines Überholmanövers wird die Fahrzeuglänge solcher Kraftfahrzeuge oft unterschätzt, wodurch es schnell zu Unfällen kommen kann. Daher müssen überlange Fahrzeuge gemäß §22 und §32 StVZO sowie die §29 VwV-StVO an den Fahrzeugseiten und am Heck mit einer Warntafel markiert werden.
Spanien- und Italien Warntafeln
Sogenannte Spanien- und Italien-Warntafeln zählen ebenfalls zu den Warntafeln für überlange Fahrzeuge. Die 500 x 500 mm großen Warnschilder sind retroreflektierend und werden an den Hecks von Fahrzeugen angebracht, die durch die genannten Länder fahren und überstehende Ladungsteile aufweisen. Oftmals betrifft dies auch Privatpersonen mit Wohnwagen, die Fahrräder auf entsprechenden Halterungen transportieren.Bitte beachten Sie, dass Spanien- und Italien-Warntafeln nicht (in Kombination) als Wendetafel zugelassen sind.