Warnmarkierungsfolie gemäß DIN 30710

Sollen Fahrzeuge mit Sonderrechten nach Straßenverkehrsordnung § 35 (6) ausgestattet werden, müssen diese mit Warnmarkierungsfolie markiert sein, welche der DIN 30710 entspricht.

Um die o. g. Sonderrechte nutzen zu können, müssen die Fahrzeuge mit einer retroreflektierenden Folie an Front und Heck beklebt werden. Dabei spielt die Anzahl der Normflächen eine wichtige Rolle. Diese hängt ab von der Art des Fahrzeugs: Kleinfahrzeuge benötigen mindestens zwei Normflächen, Großfahrzeuge wie Lastkraftwagen acht Normflächen. Eine Normfläche misst 141 x 141 mm. 

Die Warnmarkierung übt allein mit ihren charakteristischen Streifen in Rot und Weiß eine Signalwirkung im Straßenverkehr aus. Dank ihrer retroreflektierenden Eigenschaften ist sie jedoch auch nachts oder bei anderen schlechten Lichtverhältnissen gut sichtbar. Gemäß der DIN 30710 muss die Reflexionsklasse von Warnmarkierungen mindestens RA2/C betragen.

Sollen Fahrzeuge mit Sonderrechten nach Straßenverkehrsordnung § 35 (6) ausgestattet werden, müssen diese mit Warnmarkierungsfolie markiert sein, welche der DIN 30710 entspricht. Um die o. g.... mehr erfahren »
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Warnmarkierungsfolie gemäß DIN 30710

Sollen Fahrzeuge mit Sonderrechten nach Straßenverkehrsordnung § 35 (6) ausgestattet werden, müssen diese mit Warnmarkierungsfolie markiert sein, welche der DIN 30710 entspricht.

Um die o. g. Sonderrechte nutzen zu können, müssen die Fahrzeuge mit einer retroreflektierenden Folie an Front und Heck beklebt werden. Dabei spielt die Anzahl der Normflächen eine wichtige Rolle. Diese hängt ab von der Art des Fahrzeugs: Kleinfahrzeuge benötigen mindestens zwei Normflächen, Großfahrzeuge wie Lastkraftwagen acht Normflächen. Eine Normfläche misst 141 x 141 mm. 

Die Warnmarkierung übt allein mit ihren charakteristischen Streifen in Rot und Weiß eine Signalwirkung im Straßenverkehr aus. Dank ihrer retroreflektierenden Eigenschaften ist sie jedoch auch nachts oder bei anderen schlechten Lichtverhältnissen gut sichtbar. Gemäß der DIN 30710 muss die Reflexionsklasse von Warnmarkierungen mindestens RA2/C betragen.

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