Warum müssen Augenspüllösungen mitgeführt werden?
Viele Gefahrguttransporte befördern chemische Substanzen oder andere Materialien, die auf Augen (und Schleimhäute) stark reizend oder sogar ätzend wirken. Als effektive Sofortmaßnahme darf eine Augenspüllösung daher in keinem Gefahrgutkoffer fehlen. Allerdings sollte vor der ersten Anwendung das entsprechende Mindesthaltbarkeitsdatum der Flasche kontrolliert werden.
Neutralisierende Augenspüllösungen aus Phosphatpufferlösung
Unfälle mit Säuren oder alkalischen Substanzen können nicht immer verhindert werden. Daher müssen gemäß ADR Beförderer solcher Gefahrgüter stets einen Gefahrgutkoffer mit sich führen, welcher eine passende Augenspüllösung beinhaltet.
Die Plum pH Neutral Augenspüllösung besteht aus einer Phosphatpufferlösung, die neutralisierend auf alkalische Substanzen und Säuren wirkt. Sie wird in einer Kunststoffflasche mit einer ergonomisch geformten Augenschale geliefert. Somit kann das Auge im Ernstfall problemlos ausgespült werden.
Kochsalzlösung gegen Fremdkörper
Augenspüllösungen müssen nicht nur bei Säuren oder anderen chemischen Substanzen eingesetzt werden. Diese Plum Augenspülung besteht aus einer Natriumchloridlösung und wird beispielsweise angewendet, wenn sich ein Fremdkörper (z.B. Schmutz oder Splitter) im Auge befindet. Das Auge sollte dabei mindestens 5 Minuten lang mit der Augenspüllösung ausgespült werden.
Sollten die Beschwerden danach anhalten, sollte in jedem Fall ein Arzt aufgesucht werden. Weitere Informationen entnehmen Sie dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt.