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07413006
Parkwarntafel starr Kantenschutz
Anhänger und Kraftfahrzeuge über einem Gesamtgewicht von 3,5 t, die innerhalb geschlossener Ortschaften parken, müssen zwingend mit einer Parkwarntafel markiert werden. Das schreibt der § 17 Abs. 4 Satz 3 der StVO vor. Normgerechte und...
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07413005
Parkwarntafel Typ C klappbar rechtsweisend
Bestimmte Anhänger und Kraftfahrzeuge, die innerhalb einer geschlossenen Ortschaft geparkt werden, müssen mit einer reflektierenden Parkwarntafel markiert werden. Darunter zählen nach § 17 Abs. 4 Satz 3 der StVO Fahrzeuge und Anhänger,...
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07413004
Parkwarntafel Typ C klappbar linksweisend
Geparkte Anhänger und Kraftfahrzeuge über 3,5 t müssen mit rot-weiß schraffierten Parkwarntafeln markiert werden, um für andere Verkehrsteilnehmer sichtbarer zu sein. Um die entsprechenden Richtlinien nach § 17 Abs. 4 Satz 3 der StVO...
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07413003
Parkwarntafel starr
Innerorts parkende Anhänger und Kraftfahrzeuge, die schwerer als 3,5 t sind, müssen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 der StVO mit Parkwarntafeln gekennzeichnet werden. Diese rot-weißen Warntafeln müssen an der straßenzugewandten Fahrzeugseite am...
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07413002
Parkwarntafel Typ D klappbar rechtsweisend
Laut § 17 Abs. 4 Satz 3 der StVO müssen Anhänger und Kraftfahrzeuge über 3,5 t, die in geschlossenen Ortschaften geparkt werden, mit Parkwarntafeln gekennzeichnet werden. Während der Fahrt müssen diese entfernt oder eingeklappt werden,...
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07413001
Parkwarntafel Typ D klappbar linksweisend
Reflektierende Parkwarntafeln dienen der Kennzeichnung von innerorts geparkten Anhängern und Kraftfahrzeugen, die schwerer als 3,5 t sind. Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 der StVO dürfen damit nur geparkte Fahrzeuge oder Anhänger markiert...
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Was sind Parkwarntafeln?

Innerorts auf der Fahrbahn abgestellte Kraftfahrzeuge, die schwerer als 3,5 t sind, und Anhänger müssen gemäß §17 Abs. 4 StVO mit einer eigenen Lichtquelle oder einer zugelassenen, lichttechnischen Einrichtung gekennzeichnet werden. Aufgrund ihrer Fahrzeugbreite ragen sie erheblich zur Fahrbahnmitte hin und stellen somit ein Sicherheitsrisiko dar.

Die richtige Parkwarntafel aussuchen

Eine kostengünstige Lösung dafür wäre der Einsatz einer retroreflektierenden Parkwarntafel, die bei Bedarf zusammengeklappt werden kann. Die quadratischen Parkwarntafeln gibt es in zwei zulässigen Größen:

  • Form A: 423 x 423 mm 
  • Form B: 282 x 282 mm

In unserem Sortiment finden Sie (horizontal) klappbare sowie starre Parkwarntafeln, die links- oder rechtsweisend sind. Es gibt sie in verschiedenen Reflexstufen und aus Stahlblech oder Aluminium. Wählen Sie einfach die für Sie Passende aus!

Korrekte Anbringung der Parkwarntafel

Die Anbringung der Tafel soll nicht höher als 1 Meter (Oberkante) über der Fahrbahn erfolgen. Die Warntafel wird an der Fahrzeugseite angebracht, welche der Fahrbahnseite zugewandt ist.Achtung: Rechtsweisende Parkwarntafeln werden ausschließlich an der Fahrzeugfront, und linkweisende Tafeln nur am Heck, angebracht. Achten Sie außerdem darauf, dass das rote Dreieck der Warntafel nach außen und oben zeigt.

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