Was sind Parkwarntafeln?
Innerorts auf der Fahrbahn abgestellte Kraftfahrzeuge, die schwerer als 3,5 t sind, und Anhänger müssen gemäß §17 Abs. 4 StVO mit einer eigenen Lichtquelle oder einer zugelassenen, lichttechnischen Einrichtung gekennzeichnet werden. Aufgrund ihrer Fahrzeugbreite ragen sie erheblich zur Fahrbahnmitte hin und stellen somit ein Sicherheitsrisiko dar.
Die richtige Parkwarntafel aussuchen
Eine kostengünstige Lösung dafür wäre der Einsatz einer retroreflektierenden Parkwarntafel, die bei Bedarf zusammengeklappt werden kann. Die quadratischen Parkwarntafeln gibt es in zwei zulässigen Größen:
- Form A: 423 x 423 mm
- Form B: 282 x 282 mm
In unserem Sortiment finden Sie (horizontal) klappbare sowie starre Parkwarntafeln, die links- oder rechtsweisend sind. Es gibt sie in verschiedenen Reflexstufen und aus Stahlblech oder Aluminium. Wählen Sie einfach die für Sie Passende aus!
Korrekte Anbringung der Parkwarntafel
Die Anbringung der Tafel soll nicht höher als 1 Meter (Oberkante) über der Fahrbahn erfolgen. Die Warntafel wird an der Fahrzeugseite angebracht, welche der Fahrbahnseite zugewandt ist.Achtung: Rechtsweisende Parkwarntafeln werden ausschließlich an der Fahrzeugfront, und linkweisende Tafeln nur am Heck, angebracht. Achten Sie außerdem darauf, dass das rote Dreieck der Warntafel nach außen und oben zeigt.