Was gehört zur Fahrzeugausrüstung von Gefahrguttransporten?
Gemäß ADR müssen bei einem Gefahrguttransport verschiedene Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden. Diese sollen im Falle eines Unfalls die Unfallstelle schnellstmöglich sichern, den nachfolgenden Verkehr darauf aufmerksam machen und eine Kontamination der Umwelt verhindern.
Warnblinkleuchten
Bei der Absperrung von Unfallstellen kommen neben Leitkegeln auch Leuchtmittel zum Einsatz, welche andere Verkehrsteilnehmer schon aus großer Entfernung auf die Gefahrensituation aufmerksam machen sollen.
Eine Absperrung der Unfallstelle mit Leitkegeln alleine reicht aber oftmals nicht aus. Besonders bei schlechten Sichtverhältnissen sollten Leuchtmittel eingesetzt werden, die andere Verkehrsteilnehmer auch aus weiterer Entfernung auf die Unfallstelle aufmerksam machen. Besonders praktisch ist diese LED Warnblinkleuchte aus Kunststoff, welche TÜV- und GGVS-geprüft ist. Sie weist ein ausklappbares Fußgestell auf und kann somit problemlos aufgestellt werden. Dank ihrer Power LED ist sie besonders langlebig, wobei sie als Dauer- oder Blinklicht eingestellt werden kann.
Notfalleimer
Wenn Öl oder andere Substanzen ausgelaufen sind, müssen diese rechtzeitig aufgefangen werden. Daher schreibt das ADR vor, dass bei einem Gefahrgut eine Kanalabdeckung und ein Auffangbehälter mitgeführt werden müssen.
Unser Umweltschutzset Notfalleimer kann nicht nur als Auffangbehälter genutzt werden, sondern beinhaltet auch einige praktische Ausrüstungsgegenstände. Zum Lieferumfang gehören eine Schaufel und ein Handbesen sowie eine Kanalisationsabdeckung und ein Absorb-Granulat, welches als Bindemittel für Öl und ähnliche Substanzen dient.
Übrigens können Sie auch unsere Gefahrgutkoffer als Auffangbehälter nutzen, da diese aus Kunststoff bestehen.