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Bauartgeprüft

Die deutsche Straßenverkehrszulassungsordnung schreibt für bestimmte Fahrzeugteile eine Bauartgenehmigung vor. Dies bedeutet, dass diese einer amtlich genehmigten Bauart entsprechen müssen. Der Vermerk "bauartgeprüft" bestätigt die Konformität der Bauteile mit den gesetzlich geforderten Spezifikationen.