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ECE 150

Die ECE 150 bezieht sich auf RRD (Retro Reflecting Devices) und umfasst „Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von retroreflektierenden Einrichtungen und Markierungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“. Ziel ist es, die komplexen Anforderungen der Regulationen zu technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge übersichtlich in einer einzigen Regelung darzustellen.

Folgende ECE Regelungen werden in der R 150 zusammengefasst:

R 3 Retroreflektierende Einrichtungen für Kraftfahrzeuge (Rückstrahler für Kfz)
R 27 Warndreiecke
R 69 Hintere Kennzeichnung langsam fahrender Fahrzeuge (ECE 69)
R 70 Hintere Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge (ECE 70)
R 104 Retroreflektierende Markierungen an schweren und langen Fahrzeugen (ECE 104)

Bisher zugelassene Kennzeichnungen und Einrichtungen behalten ihre Gültigkeit (Heckwarnmarkierungen, Überbreitenkennzeichnung Konturmarkierungen etc.), seit dem 15.11. 2021 sind Neuzulassungen für RRD (Retro Reflecting Devices) nur noch nach der R150 möglich.