Lang-LKW
Die bisherige maximale Länge von Sattelkraftfahrzeugen beträgt 16,50 m. Lastkraftwagen mit einem Anhänger, sogenannte Lastzüge dürfen maximal 18,75 m lang sein. Lang-LKWs dürfen eine maximale Länge von bis zu 25,25 m haben. Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht von Lang-LKWs nicht höher sein als bei herkömmlichen LKWs. Ein Lang-LKW ist außerdem mit speziellen rot-gelben Warntafeln zu kennzeichnen. Die Umrisse von Lang-LKWs sind ebenfalls mit einer Konturmarkierung zu kennzeichnen.