Parkwarntafel
Soll ein Fahrzeug über 3,5 t innerhalb einer geschlossenen Ortschaft abgestellt werden, so ist es laut StVZO zusätzlich mit einer Parkwarntafel zu sichern. An dem parkenden Kraftfahrzeug soll die Warntafel möglichst niedrig, jedoch nicht höher als 1000 mm vom Boden angebracht werden. Die Parkwarntafeln müssen mit dem Umriss des Fahrzeugs oder der Ladung abschließen und das rote Dreieck der Warntafel muss nach oben außen zeigen.