A B C D E F G H K L M P R S T U V W Z

Parkwarntafel

Soll ein Fahrzeug über 3,5 t innerhalb einer geschlossenen Ortschaft abgestellt werden, so ist es laut StVZO zusätzlich mit einer Parkwarntafel zu sichern. An dem parkenden Kraftfahrzeug soll die Warntafel möglichst niedrig, jedoch nicht höher als 1000 mm vom Boden angebracht werden. Die Parkwarntafeln müssen mit dem Umriss des Fahrzeugs oder der Ladung abschließen und das rote Dreieck der Warntafel muss nach oben außen zeigen.

Eine Auswahl relevanter Artikel

07413003
Parkwarntafel starr
Innerorts parkende Anhänger und Kraftfahrzeuge, die schwerer als 3,5 t sind, müssen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 der StVO mit Parkwarntafeln gekennzeichnet werden. Diese rot-weißen Warntafeln müssen an der straßenzugewandten Fahrzeugseite...
Inhalt 1 Stk.
ab 10,00 € *
07413006
Parkwarntafel starr Kantenschutz
Anhänger und Kraftfahrzeuge über einem Gesamtgewicht von 3,5 t, die innerhalb geschlossener Ortschaften parken, müssen zwingend mit einer Parkwarntafel markiert werden. Das schreibt der § 17 Abs. 4 Satz 3 der StVO vor. Normgerechte...
Inhalt 1 Stk.
ab 10,95 € *
07413002
Parkwarntafel Typ D klappbar rechtsweisend
Laut § 17 Abs. 4 Satz 3 der StVO müssen Anhänger und Kraftfahrzeuge über 3,5 t, die in geschlossenen Ortschaften geparkt werden, mit Parkwarntafeln gekennzeichnet werden. Während der Fahrt müssen diese entfernt oder eingeklappt werden,...
Inhalt 1 Stk.
ab 19,66 € *