Vollmaske
Für den Transport bestimmter Gefahrgüter ist das Mitführen von Voll- oder Halbmasken ausdrücklich vorgeschrieben, um einen Schutz der Atemwege in unvorhergesehenen Situationen zu gewährleisten. Halbmasken schützen Mund und Nase, während Vollmasken darüber hinaus auch die Augen abschirmen. Einzulegende Kombinationsfilter halten Gase und Dämpfe davon ab in Mund und Nase einzudringen.