A B C D E F G H K L M P R S T U V W Z

Warnfahne

Eine komplett rote Warnfahne bzw. Warnflagge muss laut Straßenverkehrsordnung an überhängenden Ladungen (mehr als ein Meter) angebracht werden. Die Abmessungen müssen mindestens 300 x 300 mm betragen. Bei Dunkelheit ist zusätzlich ein rotes Schlusslicht erforderlich.