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Gefahrzettel

Versandstücke und Fahrzeuge müssen beim Gefahrguttransport mit Gefahrzetteln und Großzetteln (auch Placards genannt) in ihren Klassen (1-9) gekennzeichnet werden. Diese Tafeln haben die Form einer Raute und werden in die Klassen 1-9 eingeteilt:

  • 1 - Explosive Stoffe
  • 2 - Gase und gasförmige Stoffe
  • 3 - Entzündbare flüssige Stoffe 
  • 4 - Entzündbare feste Stoffe 
  • 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe 
  • 6 - Giftige Stoffe 
  • 7 - Radioaktive Stoffe
  • 8 - Ätzende Stoffe 
  • 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände