Gefahrzettel
Versandstücke und Fahrzeuge müssen beim Gefahrguttransport mit Gefahrzetteln und Großzetteln (auch Placards genannt) in ihren Klassen (1-9) gekennzeichnet werden. Diese Tafeln haben die Form einer Raute und werden in die Klassen 1-9 eingeteilt:
- 1 - Explosive Stoffe
- 2 - Gase und gasförmige Stoffe
- 3 - Entzündbare flüssige Stoffe
- 4 - Entzündbare feste Stoffe
- 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
- 6 - Giftige Stoffe
- 7 - Radioaktive Stoffe
- 8 - Ätzende Stoffe
- 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände