GGVSEB
GGVSEB steht für die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Sie gilt in Deutschland und basiert auf nationalem und internationalem Gefahrgutrecht (z. B. ADR).