Konturmarkierung
Seit 2011 ist die Markierung von Kraftfahrzeugen mit einem Höchstgewicht von über 7,5 t und Anhängern von über 3,5 t mit retroreflektierenden Konturbändern nach ECE 48 beziehungsweise ECE 104 Pflicht. Diese verbessern die Sichtbarkeit des Fahrzeugs und damit die Einschätzung von Abstand und Geschwindigkeit. Die ca. 50 mm breiten Markierungen in Rot sind für das Heck, in Weiß für die Front und Seiten und in Gelb für die Seiten vorgesehen. Auch für kleinere oder leichtere Fahrzeuge sind diese Konturmarkierungen sinnvoll, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Man unterscheidet außerdem zwischen segmentierter (sogenannte Gaps) und durchgehender Konturmarkierung sowie Markierungen für Festaufbauten oder Planen.