KrWG
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Es schreibt die Kennzeichnung von Abfalltransporten mit A-Schildern vor.
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Laut §55 (1) des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) müssen Müllsammelfahrzeuge mit einer reflektierenden Warntafel markiert werden. Das Aussehen dieser Tafel und deren Anbringung sind in Satz 3 des KrWGs verankert. Stabil und...
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Scharniertechnik Fahrzeuge, die Müll befördern bzw. sammeln, müssen laut §55 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) mit einem sogenannten A-Schild gekennzeichnet werden, damit sie für andere Verkehrsteilnehmer sichtbarer sind....
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