Abfallwarntafel
Abfallwarntafeln – häufig auch "A-Schilder" genannt – sind Fahrzeugtafeln, die in Deutschland für den Transport von Abfällen auf öffentlichen Straßen gesetzlich vorgeschrieben sind. Während der Fahrt müssen diese Schilder deutlich an Heck und Front des Fahrzeugs sichtbar sein, nach dem Abfalltransport muss das Schild entweder entfernt, abgedeckt oder zugeklappt werden. Als praktische Lösung für Fuhrunternehmen, deren Ladungen sich nicht auf Abfälle beschränken, gilt die Ausführung der Abfallwarntafel als Klappschild mit Drehverschluss.
Weitere gesetzliche Vorgaben betreffen die Eigenschaften des A-Schildes: Dieses muss mindestens 400 x 300 mm groß sein und einen schwarzen Großbuchstaben "A" (Höhe 20 cm, Schriftstärke 2 cm) auf weißem Untergrund zeigen. Das Schild muss retroreflektierende Eigenschaften aufweisen.
Mit den Abfallwarntafeln wird die EU-Richtlinie 2008/98/EG in deutschem Recht (§ 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) umgesetzt. Werden die genannten Regularien nicht eingehalten, können Bußgelder von bis zu 20.000 € fällig werden.