ADR-Tafeln
ADR steht im Französischen für "Accord Dangereux Routier" und bezeichnet damit das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, welches seit 1957 für mittlerweile 51 Mitgliedstaaten gilt.
Es schreibt zum Beispiel die Kennzeichnung mit orangefarbenen Warntafeln – sogenannte ADR-Tafeln – oder rautenförmigen Gefahrzetteln für verschiedene Gefahrenklassen vor.
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Die GGVSEB 1 und ADR 2 schreiben vor, dass Transportfahrzeuge von Gefahrgütern mit retroreflektierenden Warntafeln gekennzeichnet werden müssen. Fehlen diese Tafeln, können für den Fahrzeugführer und den Beförderer jeweils 300 EUR...
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Bei Gefahrguttransporten müssen die Transportfahrzeuge mit einer orangefarbenen, retroreflektierenden Warntafel gekennzeichnet werden. Auf dieser wird durch eine Ziffernfolge angegeben, um welches Gefahrgut es sich handelt und welche...
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Fahrzeuge, die Gefahrgüter befördern, müssen nach den Bestimmungen der ADR und GGVSEB mit einer retroreflektierenden Warntafel gekennzeichnet werden. Diese soll mit Hilfe von Ziffern angeben, welches Gefahrgut transportiert wird, so...
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