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Anbaugeräte

Anbaugeräte von Land- und Forstmaschinen können auf zwei verschiedene Weisen zugelassen werden: entweder deutschlandweit unter Einhaltung der Straßenverkehrszulassungsordnung oder EU-weit unter Einhaltung der entsprechenden ECE-Regelungen.

Für die Zulassung für Deutschland müssen Warntafeln entweder gemäß der DIN 11030 oder entsprechend der ECE-Regelung 70 Klasse 5 am Anbaugerät angebracht werden.

Die Kennzeichnung der Anbaugeräte für den Einsatz in ganz Europa erfordert entweder Warnmarkierungen nach ECE 104 Klasse F (direkt am Fahrzeug verklebt) oder Warntafeln gemäß ECE 70 Klasse 5.

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